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Hausratteilung
Bei Scheidung
und Trennung müssen die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den
Ehepartnern geregelt werden. Es muss das bisher gemeinsame Vermögen der
Ehegemeinschaft auf die zukünftig geschiedenen Ehepartner aufgeteilt
werden. Grundsätzlich gehören zum Hausrat alle Gegenstände, die nach dem
Vermögen und den Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder für die
Wohnung, Hauswirtschaft und ihr Zusammenleben bestimmt sind oder
üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet werden. Zum
Hausrat gehören also insbesondere Möbel, Teppiche, CDs, Geschirr, Besteck,
Wäsche, Bücher, Bilder und ähnliches.
Das
Excel Sheet unterstützt bei der gerechten Aufteilung
des Hausrates unter Berücksichtigung des Zeitwertes, wer den
Hausrat angeschaft hat und wer ihn erhalten soll.

Alle
Angaben in EURO. |