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Anwalts- und Gerichtskosten
Es gilt hier wie allgemein die
Empfehlung: Frühzeitig zum Anwalt! Gerade im ersten Stadium einer Trennung
werden oft gravierende Fehler gemacht oder 'Weichen falsch gestellt'. Die
Kosten einer Erstberatung liegen bei ca. € 250,- (sog.
Erstberatungsgebühr). Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu
möglichen Vermögensnachteilen im Bereich Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Mit diesem Excelsheet haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anwalts- und
Gerichtskosten zu berechnen.


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Angaben in EURO. |