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Unterhaltsberechnung
Die Regelung der
Unterhaltsansprüche ist kompliziert. Keinesfalls reicht ein Blick in die
'Düsseldorfer Tabelle' oder andere Tabellenwerke aus. Mit diesem
Excelsheet haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterhaltsberechnung
durchzuführen. Ganz wichtig ist zu beachten, daß
Krankenversicherungskosten für Kinder und Gatten zusätzlich zu den
Tabellenwerten und Berechnungswerten zu zahlen sind, indem Sie vorab vom
Einkommen des Pflichtigen abgezogen werden. Ebensowichtig ist, daß für den
geringer verdienenden Gatten ab Einreichung des Scheidungsantrages
sogenannter Altersvorsorge-unterhalt geltend gemacht wird. Es ist immer
empfehlenswert für die Ehegatten nicht nur vorurteilslos den eigenen
Bedarf und den der Kinder zu ermitteln, sondern auch die
Leistungsfähigkeit des Partners zu beachten.

Es wird die
Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2010 für die Berechnung des Kindesunterhaltes
angewandt.

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Angaben in EURO. |