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Versorgungsausgleich
Mit diesem
Excelsheet können Sie den Versorgungsausgleich berechnen. Seit dem
01.07.1977 sind im Versorgungsausgleich während des
Ehescheidungsverfahrens Rentenanwartschaften in der gesetzlichen
Rentenversicherung auszugleichen. Dies geschieht durch Übertragung von
Rentenanwartschaften. Der Ehegatte, der in der Ehezeit die werthöheren
Versorgungen erworben hat, muß dem anderen Ehegatten die Hälfte der
Differenz 'abgeben'. Ziel dieses Ausgleiches ist es, daß beide Eheleute
genau gleich versorgt aus der Ehe hervorgehen.
Neben den
gesetzlichen Anwartschaften berechnet dieses Sheet den Ausgleich für
betriebliche Anwartschaften.

Die neue
Barwertverordnung vom 1.1.2003 wird angewandt.

Alle
Angaben in EURO. |