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Zugewinnausgleich
Mit diesem
Excelsheet können Sie den Zugewinnausgleich berechnen. Bei einer
Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft muß der
während der Ehe von den Ehepartnern erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen
werden. Im Falle einer Scheidung steht dem Ehepartner die Hälfte des
Überschusses als Zugewinnausgleich. Bei der Berechnung werden die
Anfangsvermögen von den Endvermögen der einzelnen Ehepartner abgezogen.
Die Differenz ist der Zugewinn. Übersteigt der Zugewinn des einen
Ehepartners den des anderen, so ist ein Ausgleich in Höhe der Hälfte des
Überschusses vorzunehmen. Am 1.9.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs-
und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten. Dieses Gesetz bringt im Bereich
des Zugewinnausgleichs erhebliche Änderungen. Diese sind in der Berechnung
berücksichtigt.


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Angaben in EURO. |